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- Erstellungsdatum 17. Juni 2024
- Zuletzt aktualisiert 17. Juni 2024
2. Nachtrag ab 01.07.2024 inkl. Preislisten
Nach Abstimmung mit den Vertretern der OT gibt es aus vertragsstrategischen Gründen keine Regelung zur PG 23 im 2. Nachtrag. Das bedeutet für Sie, dass Sie ab dem 01.07.2024 für Hilfsmittel der PG 23 nicht mehr lieferberechtigt sind, maßgeblich ist das Verordnungsdatum. Möchten Sie weiterhin mit Orthesen im Versorgungsbereich 23 A, C und E versorgen, so können Sie für diese Bereiche dem Rahmenvertrag der OT beitreten. Bitte lesen Sie die Details dazu im Rundschreiben 12 vom 17.06.2024 oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.